AGB

Sonnenland Seilgarten und Aktivpark GmbH
An der Therme 17, 7361 Lutzmannsburg

Die Benutzung des Sonnenland Seilgartens erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit Risiken verbunden. Eine falsche Handhabung der Sicherungstechnik kann schwere Verletzungen oder den Tod zur Folge haben.

Je nach Hochseilparcours sind sie für alle Besucher ab einer Körpergröße von 110 bzw. 150 cm und bis zu 110 kg begehbar. Für den Motorik- und Niedrigseilparcours gibt es keine Körpergrößenbeschränkung.

Die Teilnahme an den Übungen im Seilgarten von Personen, die an Problemen mit dem Bewegungsapparat (vor allem der Wirbelsäule), an panischer Höhenangst leiden, sowie für Herz- bzw. Kreislaufkranke und Schwangere ist untersagt. Bei bekannten Herz- und Kreislaufbeschwerden, Diabetes, sowie Epilepsie, Schwindel oder fehlender Trittsicherheit usw. ist der verantwortliche Guide zu informieren.

Personen, die unter einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Seilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnten, werden von der Benützung des Sonnenland Seilgartens ausgeschlossen. Darunter fallen auch: Medikamenten, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen.

Kindern unter 10 Jahren ist die Benützung des Hochseilparcours nur in Begleitung aktiv mitkletternden volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Bei Kindern von 10 bis 14 Jahren kann die Aufsicht auch vom Boden aus erfolgen. Jedoch für max. drei Kinder pro volljähriger Aufsichtsperson. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter verlangt werden.

Kinder ab einer Körpergröße von 110 cm bis 149 cm dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich den Hochseilparcours BLAU (4 Meter Höhe) und die Spaßrunde (8 Meter Höhe) begehen. Ab einer Körpergröße von 150 cm dürfen alle Parcours begangen werden.

Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Seilgartens an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Guides sind bindend. Die betreffenden Teilnehmer können bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Guides vom Seilgarten ausgeschlossen werden. In diesen Fällen übernimmt die Firma Sonnenland Seilgarten und Aktivpark GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden und Kosten.

Die Benützung des Seilgartens ist nur mit der vom Sonnenland Seilgarten ausgegebenen Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabiner, Stahlseilrolle) gestattet. Eine Ausnahme stellt ein eigner, mitgebrachter Kletter- oder Fahrradhelm dar. In diesem Fall übernimmt der Sonnenland Seilgarten keine Haftung für die richtige Passform des Helms. Die ausgegebene Ausrüstung ist nicht auf andere kletternde Personen übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Vor Verlassen des Geländes ist die Ausrüstung an den Sonnenland Seilgarten zu retournieren. Für fahrlässig herbeigeführte Schäden an der Ausrüstung oder der Anlage haftet der Kunde bzw. die Aufsichtsperson bei minderjährigen Kunden.

Ein Sicherungskarabiner muss immer am rot markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Sicherungstechnik muss exakt nach den Anweisungen erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Guide herbeizurufen. Im gesamten Seilgarten Areal sind das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken (mit Ausnahme des Kantinenbereichs) sowie das Hantieren mit offenem Feuer verboten.

Die Firma Sonnenland Seilgarten und Aktivpark GmbH haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Sie haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Person.

Preise:

Die Preise gelten für einen Tageseintritt. Bei Rückgabe der Ausrüstung und Verlassen des Geländes erlischt der Tageseintritt.
Saisonkartenbesitzer können mit Ihrer Saisonkarte den Sonnenland Seilgarten in den regulären Öffnungszeiten nutzen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter verlangt werden.

Gruppen:

Bei Schulklassen oder anderen Gruppen mit Personen unter 18 Jahren ist das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular „Erziehungsberechtigte für Personen unter 18 Jahren“ vom Klassenlehrer/Gruppenverantwortlichen zum vereinbarten Klassenausflug/Termin mitzubringen.

Bei Events die über die normalen Öffnungszeiten oder der vereinbarten Aufenthaltsdauer andauern kann ein Entgelt von EUR 15,- (inkl. UST) pro angefangener Stunde und pro Betreuungsperson verrechnet werden.

Stornobedingungen bei gebuchten Gruppenevents

Im Falle von Schlechtwetter (aktuell starker Regend oder Wind) oder Coronabedingten Schließungen bzw. Ausfälle gibt es keine Stornokosten. Im Falle einer Absage, ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins, eine Woche vor Termin würden wir 30% des Pauschalhonorars in Rechnung stellen. 

Schließung der Parkanlage infolge höherer Gewalt:

Die Firma Sonnenland Seilgarten und Aktivpark GmbH behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Niederschlag, Sturm, Feuer, Gewitter, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

Lutzmannsburg. 02.01.2021